Einwohnermeldeamt
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Bundestag schafft Kinderreisepass ab
Was Eltern jetzt wissen müssen.
Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe und Verlängerungen mehr beantragt werden. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kleinen einen Personalausweis oder Reisepass, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Dies ließ sich bislang vergleichsweise preiswert mit dem Kinderreisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen.
Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt maximal sechs Jahre. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass oder Personalausweis ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind älter ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.
Ist das Kind hingegen in einem Alter, in dem es sein Aussehen nicht mehr stark verändert, kann der sechs Jahre gültige Ausweis preiswerter sein als der nur ein Jahr gültige und für maximal ein Jahr verlängerbare Kinderreisepass.
Außerdem kann der elektronische Reisepass für weltweite Reisen genutzt werden. Der deutsche Reisepass macht Reisen in 190 Staaten visafrei möglich.
Wie kann der Pass für Kinder beantragt werden?
Die persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt ist notwendig, bei dem ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden muss. Für Kinder unter zehn Jahren gelten beim Passbild auch künftig weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Bis dahin muss das Kind nicht selbst unterschreiben.
Bis zum siebten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Die Ausstellung des Passes kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. Eine Ausstellung vor Ort wie bisher wird nicht mehr möglich sein.
Eltern sollten sich folglich auf den damit erforderlichen zeitlichen Vorlauf, der bei der künftigen Beantragung von regulären Dokumenten anfällt, einstellen. Selbst eine Expressbestellung benötigt mindestens drei Werktage.
Welche Kosten kommen auf Eltern zu?
In der Begründung des Gesetzes wird darauf verwiesen, dass "bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses die Summe der Gebühren für die einmalige Ausstellung und fünfmalige Verlängerung höher als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses" ist.
Bisher kostete die Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 Euro, eine alljährliche Verlängerung jeweils sechs Euro. Gesamtpreis nach sechs Jahren voller Ausnutzung: 43 Euro.
Der Reisepass kostet für Menschen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Allerdings gibt es hierbei keine Möglichkeit einer kürzeren Gültigkeitsdauer und damit auch kein Sparpotenzial.
Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren kostet 22,80 € (sechs Jahre gültig).
Wenn glaubhaft gemacht wird, dass ein Personalausweis benötigt wird und kein anderes gültiges Dokument vorhanden ist, kann sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Der vorläufige Personalausweis ist ein Papierdokument und enthält keine elektronischen Funktionen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate und kostet 10 €.
weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Inneres und Heimat