Reisepass

Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Beantragung eines Reisepasses

Sie beantragen den Reisepass im Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Einwohnermeldeamt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Einwohnermeldeamt beantragen. In diesem Fall wird ein Zuschlag erhoben.

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie ein biometrisches Passbild (Nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto-Mustertafel) und Ihr bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) oder Ihre Geburtsurkunde.

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens drei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Einwohnermeldeamt abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Einwohnermeldeamt abholbereit vor. Für diesen Service der Bundesdruckerei wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € erhoben.

Bitte beachten Sie:

Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Einwohnermeldeamt verlangt für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

 

Gültigkeit und Kosten

Für antragstellende Personen ab 24 Jahre ist der Reisepass zehn Jahre gültig, für antragstellende Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Regulär enthält der Reisepass 32 Seiten (internationaler Standard). Auf Wunsch können Sie – beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen – den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich.

Für einen Reisepass wird gemäß § 15 Passverordnung immer eine Grundgebühr erhoben, die von Ihrem Alter abhängt. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die ab 1. Januar 2024 geltenden Kosten.

1)  Grundgebühr für einen

  • Reisepass

Personen ab 24 Jahren:         70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren:     37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard). Sie beantragen Ihren Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

  • vorläufigen Reisepass

Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig (die Gültigkeitsdauer wird dem Reisezweck angepasst). Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen.

2)  Gebührenfreie Leistungen

Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.

3)  Zusätzliche Kosten

  • für das Express-Bestellverfahren

Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben.

Wird der Reisepass im Inland beantragt und die Bestellung bis 12:00 Uhr zum Hersteller übermittelt, liegt der Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage abholbereit in der Behörde vor. Verzögert sich die Lieferung des Reisepasses, wird Ihnen der Express-Zuschlag zurückerstattet.

Möchten Sie den Reisepass in einem Bürgeramt außerhalb ihres Hauptwohnsitzes beantragen, wird wegen des erhöhten Aufwands ein Zuschlag fällig. Aufpreispflichtig ist ferner, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragen bzw. abholen möchten.

  • bei Beantragung im Ausland

Sie möchten den Reisepass im Ausland beantragen oder benötigen im Ausland Ersatz im Fall von Verlust oder Diebstahl? Beantragungen im Ausland – bei einer deutschen Botschaft, konsularischen Vertretung oder einem Honorarkonsul – sind möglich. Wegen der erhöhten Aufwände werden weitere Zuschläge fällig.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.