Kindertagesstätte

Hier finden Sie alle relevanten Anträge und die links zu den Internetauftritten unserer Kindergärten zur Kindergartenbetreuung Ihres Kindes 

Das Kindertagesstättengesetz hat sich zum 01.08.2010 geändert. Um eine optimale Betreuung Ihrer Kinder zu gewährleisten, ist eine halbjährliche Personalplanung zum 31.10. und 30.04. eines jeden Jahres notwendig. Die Personalplanung beruht auf den uns vorliegenden Anmeldungen und ist grundsätzlich für ein halbes Jahr im Voraus festgeschrieben.

Bitte melden Sie Ihr Kind mindestens ein halbes Jahr vor der Aufnahme ein die Kindertagesstätte bei der Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg an.

Alle Änderungen sollten ebenfalls ein halbes Jahr vorher gegenüber der VG Hanstein-Rusteberg erklärt werden.