Der Kontaktbereichsbeamte
Die Funktion des Kontaktbereichsbeamten (KOB, seltener auch KOBB) oder des Beamten des besonderen Bezirksdienstes in Deutschland wird von Polizeivollzugsbeamten ausgeübt. Sie gehören zur Schutzpolizei und leisten, meist uniformierten, Streifendienst zu Fuß oder mit einem Streifenwagen und allein im Tagesdienst. Jeder KOB ist für ein bestimmtes geographisches Gebiet zuständig, das er in der Regel über Jahre hinweg betreut und gut kennt.
Die Aufgabe des Kontaktbereichsbeamten besteht vor allem darin, weitgehend losgelöst von exekutiven Aufgaben den Kontakt zwischen Bürgern mit der Polizei zu pflegen und Ansprechpartner bei Problemen zu sein. Ein KOB dient damit der Bürgernähe und kann durch die Kontaktpflege eine bessere Gefahrenermittlung betreiben. Da meist ein konfliktfreies Verhältnis zur Bevölkerung besteht, soll ein KOB möglichst keine repressiven Maßnahmen vornehmen. Trotzdem ist er Polizeivollzugsbeamter und unterliegt nach dem Legalitätsprinzip der Strafverfolgungspflicht nach § 163 StPO, ist somit Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Dies bedeutet, dass er bei Kenntnisnahme einer Straftat ein Strafverfahren etwa durch eine Strafanzeige einzuleiten hat, genauso, wie alle anderen Polizeivollzugsbeamten. (Quelle: Wikipedia)
Erreichbarkeit des KOB der VG Hanstein-Rusteberg:
PHM Martin Lutter; Telefon: 0152 26384509
Sprechzeiten: nach Absprache
In dringenden Fällen und bei Nichterreichbarkeit, wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion Heiligenstadt: 03606 6510