Online Anträge
Einige Verwaltungsleistungen können elektronisch abgewickelt werden.
Ihr persönliches Erscheinen bei der Behörde oder ein Ausdrucken und Versand des Antrages per Post ist dabei nicht notwendig.
Das Bürgerportal des Landkreises Eichsfeld bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde eine digitale Plattform und ermöglicht die online-Antragstellung bei unterschiedlichsten Behörden. Über das Bürgerportal können Sie beispielsweise Ihren Hund elektronisch bei der Gemeinde an- oder abmelden (Hundesteuer-Anmeldung bzw. Abmeldung).
Das Verfahren erlaubt die vollständige elektronische Abwicklung vom sicheren Identitäts-Management über die Antragsbearbeitung bis hin zur digitalen Signatur und Bereitstellung der Bescheide durch die zuständigen Stellen.
Klicken Sie unten auf den Button, um zum Bürgerportal Eichsfeld zu gelangen und sich über die Anträge und Dienstleistungen zu informieren, die online angeboten werden und elektronisch abgewickelt werden können.
Zuständigkeitsfinder
Finden Sie Ihre Informationen!
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen. Er gibt Ihnen je nach Informationsbedarf für Situationen wie z.B. Geburt, Heirat, Umzug usw. Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.
Beachten Sie bitte, dass derzeit noch nicht für alle Kommunen Ergebnisse erzielt werden. Das Angebot wird ständig weiter ausgebaut.
Sie suchen Informationen zu einer Leistung? Geben Sie dazu den Suchbegriff ein und klicken Sie danach auf 'Suche starten'. Nach Eingabe eines Ortes (im Falle einer Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde den Ereignisort) werden die zuständige Stelle und alle verfügbaren Formulare angezeigt.
Untersuchungsberechtigungsscheine für Jugendliche
Neuer Service: Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen für Jugendliche wird einfacher und schneller
15.01.2025
Thüringen stellt auf digitales Verfahren um
Bevor Jugendliche in einen Job starten oder eine Ausbildung beginnen können, müssen sie eine ärztliche Untersuchung nachweisen, sofern sie noch nicht 18 Jahre alt sind. Das sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz vor.
Durch diese Untersuchung soll festgestellt werden, ob die Jugendlichen den Anforderungen der angestrebten Tätigkeit körperlich gewachsen sind. Ziel ist es, Gefährdungen für die Gesundheit oder Entwicklung zu verhindern.
Den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für diesen Arztbesuch müssen die Jugendlichen bisher in Papierform bei ihrem Einwohnermeldeamt beantragen und abholen.
Ab 2025 wird dieses Verfahren deutlich vereinfacht und als Online-Service zur Verfügung gestellt. Unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ kann die Beantragung unkompliziert per Webanwendung mit dem Smartphone oder Tablet erfolgen. Ohne Umweg in die Behörde erhalten die Jugendlichen ihren individuellen Untersuchungsberechtigungsschein einschließlich einer thüringenspezifischen Identifikationsnummer (UBS-ID) direkt auf ihr Smartphone oder Tablet.
Voraussetzung für die digitale Beantragungist, dass die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert und die AusweisApp2 vorhanden ist.
Die UBS-ID wird anschließend in der Arztpraxis vorgelegt. Diese wiederum stellt nach der Untersuchung eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.
Zuständig für die Überwachung des Arbeitsschutzes und damit die Organisation des Verfahrens ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Unter https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs erhalten Jugendliche, Eltern und Unternehmen weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins.