Personalausweis

Der Personalausweis auf einen Blick

  • Einführung am 1. November 2010
  • Scheckkartenformat
  • Chip im Innern der Ausweiskarte
  • Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur
  • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke


Steckbrief

Der Personalausweis hat mit 8,6 cm mal 5,4 cm die gleichen Abmessungen, die Sie bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs kennen. Die Karte besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können Sie Ihren neuen Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen.

Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (so genannte Guillochen) und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Hologramme und Kippbilder. Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue Nummer aufgebracht: Die sechsstellige Zugangsnummer, die im Übrigen keine Rückschlüsse auf Ihre Person ermöglicht, benötigen Sie, wenn Sie Ihre PIN versehentlich zweimal falsch eingegeben haben.

Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den neuen Personalausweis unterstützen. Die beiden sich ergänzenden Halbkreise symbolisieren die Verwendung des Ausweises in der Online- und der Offline-Welt, stehen aber auch für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter.

Im Inneren der Ausweiskarte ist ein berührungslos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch die Wahl der modernen Funktechnologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit.

Für wen wird der neue Ausweis ausgestellt?

Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Vielmehr kann für ein Kind ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Neben diesen Reisedokumenten können Kinder, wie Erwachsene auch, einen Personalausweis besitzen. Eine Notwendigkeit besteht hierfür jedoch nicht, da Kinder noch nicht der Ausweispflicht unterliegen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt

Alter Personalausweis oder Reisepass
Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Biometrisches Lichtbild.
Gebühren

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
 

Antragstellende Person ab 24 Jahren  37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis10 Euro

 

Gültigkeit des Dokuments

Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.

Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Fingerabdrücke

Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Die Online-Ausweisfunktion

Was ist das genau?

Das Ausweisen im Internet und auch an Automaten kann zukünftig mit dem Personalausweis erfolgen. Und dies so einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des bisherigen Ausweises bereits heute ist.

Auch ohne persönlich anwesend zu sein, können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion (auch: eID-Funktion) überall dort authentisieren, wo personalisierte – also direkt auf den einzelnen Nutzer zugeschnittene – Dienste angeboten werden. Mit Ihrem neuen Personalausweis und mit Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN können Sie Ihre Identität in der elektronischen Welt einfach, sicher und zuverlässig belegen.

Mit der Online-Ausweisfunktion sind Ihre persönlichen Daten besser geschützt, da sich auch die Anbieter von Dienstleistungen ausweisen müssen. So verschafft Ihnen diese Funktion beispielsweise beim Online-Einkauf die Gewissheit, dass ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Seine Identität belegt er mittels eines staatlichen Berechtigungszertifikates. Phishing, also das Abfangen von Nutzerdaten mithilfe gefälschter Internet-Seiten, wird dann nicht mehr möglich sein.

Wo kann ich die eID-Funktion nutzen?

Nutzbar ist die Online-Ausweisfunktion nur bei den Anbietern, die das Online-Ausweisen in ihren Diensten auch tatsächlich anbieten. Das können die Online-Services von privatwirtschaftlichen Unternehmen, wie Online-Shops, Banken, E-Mail-Anbietern oder sozialen Netzwerken sein. Aber auch Behörden können das Online-Ausweisen im Rahmen ihrer E Government-Dienstleistungen anbieten, wie zum Beispiel bei der Kfz-Ummeldung.

Das elektronische Ausweisen funktioniert aber nicht nur im Internet. Auch an Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos und Fahrräder oder beim Einchecken im Hotel können Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises einsetzen.

Wie funktioniert das Online-Ausweisen?

Der Personalausweis kann bei der Nutzung von Dienstleistungen über das Internet notwendige Daten bereitstellen, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des Ausweisinhabers. Solche Daten müssen häufig für die Erstregistrierung, zum Ausfüllen von Formularen und Anträgen oder zum Abschluss von Verträgen erhoben werden, damit der entsprechende Dienst überhaupt angeboten werden kann. Die Informationen werden mit der eID-Funktion schnell und fehlerfrei übertragen. Das mühselige Ausfüllen von Formularen, der Weg zum Amt oder die Eingabe von unnötigen persönlichen Daten entfällt.

Anbieter von Dienstleistungen weisen sich bei Ihnen über ein Berechtigungszertifikat aus. Dieses wird Ihnen angezeigt und enthält Informationen darüber, welche Daten, z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc. angefragt werden. Nur Sie als Nutzer der Dienstleistung entscheiden, ob Sie Ihre Daten übermitteln möchten, und wenn ja, welche. Die Freigabe der Daten erfolgt erst nach Eingabe Ihrer PIN.

Mehr Kontrolle über die eigenen Daten

Sie entscheiden
Um Ihnen in Zukunft die größtmögliche Wahlfreiheit darüber zu geben, wie Sie Ihren neuen Personalausweis nutzen möchten, können Sie über wichtige Funktionen und Eigenschaften selbst entscheiden.


Selektive Datenübermittlung
Mit dem neuen Personalausweis haben Sie die Wahl: Beim Online-Ausweisen im Internet entscheiden Sie – einfach per Mausklick – welche Angaben Sie an Ihr Gegenüber übermitteln wollen.


Digitale Fingerabdrücke
Schon bei der Antragstellung können Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.


Elektronische Unterschrift
Auf Wunsch können Sie nach Erhalt des neuen Personalausweises ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf Ihren Ausweis nachladen (Voraussetzung: eingeschaltete Online-Ausweisfunktion). Mit der elektronischen Unterschrift können Sie Dokumente elektronisch signieren.

Unterschriftsfunktion

Was ist die Unterschriftsfunktion?
Elektronische Unterschriften, auch elektronische Signaturen genannt, dienen dazu, digitale Dokumente zu unterzeichnen. Beispielsweise Verträge und Urkunden. Zusätzlich lassen sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Gleiches gilt für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die zur Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen müssen.

Ihr neuer Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Mit der Variante der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kommt eine sehr sichere Form zum Einsatz. Diese ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Sie können die Unterschriftsfunktion nutzen, indem Sie eine entsprechende Komponente – ein Signaturzertifikat – erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen.
 

Wie erhält man ein Signaturzertifikat?
Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern – den Signaturanbietern – die nach dem Signaturgesetz (SigG) zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Bei einigen Signaturanbietern können Sie ihr Signaturzertifikat sogar komplett von zu Hause auf ihren Ausweis nachladen. Da jeder Anbieter hierfür sein eigenes Verfahren verwendet, beachten Sie hierfür bitte die Anleitungen des jeweiligen Anbieters. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) Ihres Personalausweises eingeschaltet sein muss und dass Sie Ihre eID-PIN nach Erhalt des Ausweises bereits neu gesetzt haben.

Weiterhin benötigen Sie...

Signatur-PIN: Ebenso wie für die eID-Funktion benötigen die Bürger auch für die Nutzung der Unterschriftfunktion eine Geheimnummer, die Signatur-PIN. Diese muss beim Laden des Zertifikats gesetzt werden.
Komfortlesegerät: Sie benötigen ein Komfortlesegerät mit einem PIN-Pad und Display, das für Karten mit kontaktloser Schnittstelle ausgelegt ist.
Wie wird die Unterschriftsfunktion angewendet?

Maßgeblich für die Verwendung der elektronischen Signatur ist, dass die zu unterzeichnenden Dokumente in digitaler Form, also z. B. als Textdokument oder als E-Mail, vorliegen. Viele Textverarbeitungsprogramme, E-Mail-Programme oder PDF-Betrachtungsprogramme bieten selbst die Möglichkeit, das aktuell geöffnete Dokument oder eine eigene E-Mail digital zu unterzeichnen. In vielen Fällen findet sich die Funktion unter „Dokument signieren“ oder „Dokument unterschreiben“. Folgen Sie bitte der Anleitung der jeweiligen Softwareanwendung. Auch mit der ab November 2010 kostenlos bereitgestellten AusweisApp können Sie Dokumente elektronisch signieren.

Datenschutz und Datensicherheit

Der Personalausweis bietet maximale Sicherheit für Ihre Daten. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und trägt dafür Sorge, dass Ihre sensiblen persönlichen Daten jederzeit sicher sind. Durch technische Maßnahmen wird verhindert, dass Informationen unberechtigt ausgelesen, kopiert oder verändert werden. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird bewahrt.

Im Gegensatz zu einfachen Funkchips, wie sie beispielsweise in Schlüsselkarten oder Skipässen verwendet werden, sendet der neue Personalausweis die auf ihm gespeicherten Informationen nicht an jedes beliebige Lesegerät. Die Entfernung zwischen Lesegerät und Ausweis ist auf wenige Zentimeter beschränkt. Idealerweise muss der Personalausweis also auf dem Lesegerät liegen oder – je nach Ausführung – hineingeschoben werden. Bevor überhaupt etwas übertragen wird, prüft der Ausweis, ob der anfragende Dienst oder die anfragende Behörde dazu berechtigt sind, Daten abzufragen. Ein unbemerktes Auslesen, zum Beispiel wenn Sie den Ausweis in der Tasche haben oder aus größerer Entfernung, ist nicht möglich.

Sie behalten die volle Kontrolle

Auch im Internet sind Ihre persönlichen Informationen sicher: Nur wer den Ausweis besitzt und die 6-stellige PIN kennt, kann Informationen zur Übermittlung freigeben. Daten werden nur zwischen Ihnen und dem Anbieter ausgetauscht.

Ihr Beitrag zum sicheren Umgang mit dem neuen Personalausweis

Das Gesamtsystem, das die Daten des neuen Personalausweises vor unberechtigten Zugriffen schützt, ist auf einem sehr hohen technischen Sicherheitsniveau. Das Sicherheitsniveau des Chips selbst gilt sogar als höchstmöglicher Standard.

Das konkrete Niveau der Sicherheit hängt jedoch immer von der Computerumgebung des Nutzers ab. Auch Sie selbst müssen also dazu beitragen, dass die Sicherheit dauerhaft erhalten bleibt. Bitte gehen Sie mit Ihrem neuen Personalausweis genauso sorgsam um, wie mit Ihrer ec- oder Kreditkarte. Beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:

Bewahren Sie den Ausweis immer sicher auf. Lassen Sie ihn nicht unbeaufsichtigt zurück, wenn ein anderer Zugriff darauf haben könnte.

Ihrer PIN kommt beim Schutz Ihrer persönlichen Daten eine entscheidende Rolle zu. Geben Sie Ihre PIN nicht an Dritte weiter. Wenn Sie sich die PIN aufschreiben oder anderweitig notieren, bewahren Sie sie nicht zusammen mit dem Ausweis auf.

Notieren Sie die PIN auch keinesfalls auf Ihrem Ausweis.
Wenn Sie Ihren Ausweis verlieren, müssen Sie den Verlust so schnell wie möglich in Ihrer Personalausweisbehörde oder über den telefonischen Sperrnotruf melden.
Damit Ihre Daten auch im Internet optimal geschützt sind, beachten Sie bitte diese Hinweise:

Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Virenschutzprogramm, Ihre Firewall, Ihr Betriebssystem und die AusweisApp. Nutzen Sie die Sicherheitsupdates der jeweiligen Softwarehersteller. Wenn Sie ein Basislesegerät ohne eigene Tastatur verwenden und sich nicht sicher sind, dass Ihr Computer frei von Schadsoftware ist, nutzen Sie zur Eingabe der PIN die in die AusweisApp integrierte Bildschirmtastatur. Diese können Sie mit der Maus bedienen. Legen Sie den Ausweis nur dann auf das Lesegerät, wenn Sie ihn im Internet nutzen wollen.

Biometrische Daten

Der Personalausweis enthält ein digitales Foto und auf Wunsch zwei digitale Fingerabdrücke. Diese so genannten biometrischen Merkmale dienen ausschließlich den staatlichen Behörden zur sicheren Feststellung Ihrer Identität. Welche Behörden das sind, ist im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis festgelegt: Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.

Die für den neuen Personalausweis freiwillig abgegebenen Fingerabdrücke werden im Übrigen nach der Produktion des Ausweises gelöscht und nicht in Datenbanken oder Registern gespeichert. Sie liegen ausschließlich auf dem Ausweis vor. Die Lichtbilder werden wie bisher dezentral in Ihrer Personalausweisbehörde aufgehoben.