Veröffentlichung Altersjubilare

Liebe Leserinnen und Leser,

wie viele von Ihnen sicherlich festgestellt haben, fehlen die Jubilare ab dem 70. Lebensjahr im Hansteinkurier.

Leider gilt die Veröffentlichung von Altersjubilaren in den Amtsblättern grundsätzlich als unzulässig. Denn nach Auffassung des TLfDI (Thüringer Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit) darf eine Veröffentlichung nur noch erfolgen, wenn der Betroffen zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

Aus diesem Grund können wir eine Veröffentlichung von Altersjubilaren nur noch dann vornehmen, wenn die Jubilare vorher ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Für die Einwilligung ist zukünftig ausschließlich das folgende Formular zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass das Einwilligungsformular der Redaktion mind. 8 Wochen vor dem Jubiläum vorliegen muss. Bei verspätet eingegangenen Einwilligungen kann keine Veröffentlichung garantiert werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die zukünftige Verfahrensweise und stehen Ihnen bei Fragen dazu gerne zur Verfügung.