Ausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg zur Besetzung der Schiedsstelle mit einer Schiedsperson sowie eines Stellvertreters m/w/d
Auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (ThürSchStG) ruft die Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich für die neu zu besetzende Stelle der Schiedsperson sowie eines Stellvertreters zu bewerben.
Die Schiedspersonen werden von den jeweiligen Gemeinderäten unserer Mitgliedsgemeinden auf fünf Jahre gewählt.
Die Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 31.01.2023 schriftlich an die
Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg
Hauptamt
Steingraben 49
37318 Hohengandern
E-Mail: info@vghr.de
Die Bewerbung muss folgendes enthalten:
Name, Vorname, Geburtsname
Geburtsdatum, Geburtsort
Wohnanschrift
Beruf
Eignung für das Schiedsamt
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:
- wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;
- eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solche Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist;
- eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihre Vermögen beschränkt ist.
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer:
- bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.
Zu den Aufgaben einer Schiedsstelle gehören die Streitschlichtungen, um Streitigkeiten des täglichen Lebens auf schnellere und kostengünstige Weise zu beenden. Geeignet sind hierfür beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietsachen, „kleine“ Strafsachen wie Hausfriedensbruch und Beleidigung.
Die Wahl und Eignung bedarf gemäß § 5 ThürSchStG der Bestätigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes.
Gemäß § 2 Abs. 4 Entschädigungssatzung der VG Hanstein-Rusteberg vom 13.10.2020 erhält die bestellte Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der VG Hanstein-Rusteberg für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300 € pro Jahr.
Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen das Hauptamt (Tel. 036081/622-0) der VG Hanstein-Rusteberg gern zur Verfügung.
gez.
Degenhardt
Gemeinschaftsvorsitzender