Wahl zum Schöffen/Jugendschöffen

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die am 1. Januar 2024 beginnende Amtszeit

Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen scheiden etwa 2.000 Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen sind im Jahr 2023 Neuwahlen durchzuführen.

Die Gemeinden müssen die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen-Schöffen erstellen. Die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise müssen die Vorschläge für die Jugendschöffen aufstellen. Weiter haben die Kreistage der Landkreise die Vertrauenspersonen zu wählen, die als Mitglieder der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten tätig sein werden.

Zur Vorbereitung sind geeignete Kandidaten für die Vorschlagslisten gesucht.

Hiermit fordern wir alle am Ehrenamt

a)  Jugendschöffe interessierten Personen auf, sich umgehend beim Landratsamt Eichsfeld, Jugendamt, Aegidienstr. 24, 37308 Heilbad Heiligenstadt,

b)  Schöffe interessierten Personen auf, sich umgehend beim Bürgermeister ihrer Gemeinde bzw. in der Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg, Hauptamt, Steingraben 49, 37318 Hohengandern

mit Namen und Anschrift zu bewerben.

Für die Wahl zum Schöffen/Jugendschöffen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Kandidaten müssen im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein, sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste innerhalb der Gemeinde/des Gerichtsbezirks haben.

Weitere Voraussetzungen können in der VG Hanstein-Rusteberg, Hauptamt, Steingraben 49, 37318 Hohengandern erfragt werden.

PDF-Download Anlage C Interessenbekundung als Jugendschöffe

PDF-Download Anlage D Interessenbekundung als Erwachsenenschöffe

Nähere Informationen sowie Formulare für die Interessenbekundung als Schöffen und Jugendschöffen finden Sie auch auf der Homepage www.schoeffenwahl2023.de