Information zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Bis zum 02.02.2025 gehen jedem Haushalt die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl zu. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist mit Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte möglich.

Da die Lieferung der Stimmzettel bis zum 07.02.2025 erfolgt, ist eine Stimmabgabe vor Ort in der Verwaltung bzw. eine Versendung der Briefwahlunterlagen jedoch erst ab dem 10.02.2025 möglich.