Grundsteuer 2025

Grundsteuer 2025

Sehr geehrte Grundsteuerpflichtige,

im Monat September werden die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer und somit an die Grundsteuerpflichtigen versendet. Dem Bescheid wird jeweils eine Einzugsermächtigung beigefügt sein, welche Sie vollständig ausgefüllt an das Steueramt der VG Hanstein-Rusteberg zurücksenden können. Somit umgehen Sie das Übersehen der Fälligkeit und das Entstehen von Mahngebühren sowie Säumniszuschlägen.

Dem Grundsteuerbescheid liegt der Grundsteuermessbetrag zu Grunde, welcher durch das Finanzamt auf Grundlage der mit Ihrer Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermittelten Daten errechnet und dem Grundstückseigentümer per Bescheid mitgeteilt wurde.

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, woraus sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ergibt. Die Hebesätze der Grundsteuer sind in den Haushaltssatzungen der Gemeinden festgelegt worden und entsprechen den Hebesätzen aus dem Jahr 2024. Sollten Sie Widerspruch gegen den von uns erlassenen Grundsteuerbescheid einlegen, ist in Bezug auf den Grundsteuermessbetrag das Finanzamt Ihr Ansprechpartner.

Bitte beachten Sie außerdem, dass bei dem Wechsel von Grundstückseigentümern nach dem 01.01.2022 möglicherweise vorerst der Alteigentümer einen Bescheid erhält, da die Änderungen aktuell noch nicht vollständig erfasst werden können. Sobald die Änderung erfasst und der neue Bescheid an den korrekten Eigentümer übermittelt wurde, erhält der Alteigentümer den Anteil für den Zeitraum zurück, für den er nicht mehr grundsteuerpflichtig ist. Zu beachten ist hierbei, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer ist.

Es werden alle Daten berücksichtigt, welche bis zur Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide durch das Finanzamt zur Verfügung gestellt worden sind.

Wir bitten Sie außerdem, die Fälligkeiten auf den neuen Bescheiden zu beachten, da die Grundsteuer ab 2026 quartalsweise zu zahlen ist. Aufgrund der späten Bescheiderstellung und Zustellung der neuen Bescheide in diesem Jahr, wird die gesamte Grundsteuer für 2025 im letzten Quartal, also zum 15.11.2025 fällig sein.

An dieser Stelle ist nochmal auf die Zurücksendung der ausgefüllten Einzugsermächtigung hingewiesen.

 

Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen das Steueramt zur Verfügung.