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Freitag, 10. September 2010

Zivildienst in der VG Hanstein-Rusteberg

Der Zivildienst ist die Form der Erfüllung der Wehrpflicht für Kriegsdienstverweigerer.
Er stellt eine Dienstleistung für das Allgemeinwohl dar und findet überwiegend im Sozialen- und Umweltbereich statt. Um den Zivildienst ableisten zu können, muss der Zivildienstleistende als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sein.

Die VG Hanstein-Rusteberg ist von der BAZ als Dienststelle bestätigt. Somit kann der Zivildienst in den Mitgliedsgemeinden der VG Hanstein-Rusteberg durchgeführt werden. Der Zivildienstleistende befindet sich nicht in einem Arbeitsverhältnis sondern in einem besonderen staatlichen Dienstverhältnis, dass spezielle Rechte und Pflichten beinhaltet.

Die Dauer des Zivildienstes beträgt neun Monate. Die Arbeitszeit richtet sich nach den Vorschriften, die in der Dienststelle für vergleichbare hauptamtlich Beschäftigte gelten. Dem Zivildienstleistenden stehen 20 Tage Urlaub für seine Dienstzeit zu.

Für die Verwaltungsgemeinschaft stehen nur begrenzte Dienststellen zur Verfügung. Diese werden nach Antragseingang besetzt.

Ein formloser Antrag zum Ableisten des Zivildienstes mit einem tabellarischen Lebenslauf kann beim Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg, Steingraben 49, 37318 Hohengandern eingereicht werden.